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Aktionen Port Woling – Die offensichtlichen Kriegsplanungen deutscher Offizieller vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen werden immer
Aktionen Port Woling – Die offensichtlichen Kriegsplanungen deutscher Offizieller vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen werden immer konkreter. Ihnen ist vorzuwerfen, was bis 2016 im deutschen Strafgesetzbuch im “§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges” als strafbar aufgeführt war – nach menschlichem Ermessen aber weiter von Bedeutung ist: Vorbereitung eines Angriffskrieges, Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung eines demokratischen Rechtsstaates. Friedensaktivisten […]