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Schlagzeile: „Rollstuhl = Terrorhilfe?“ – Die Bundesanwaltschaft im Kriegsrausch der Regierung Kommentar: Es ist soweit: Wer im Donbass Kindern
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„Rollstuhl = Terrorhilfe?“ – Die Bundesanwaltschaft im Kriegsrausch der Regierung
Kommentar: Es ist soweit: Wer im Donbass Kindern Windeln bringt, wird in Deutschland als Terrorhelfer behandelt. Die Bundesanwaltschaft – politisch weisungsgebunden nach § 146 GVG – agiert nicht wie eine unabhängige Justizbehörde, sondern wie eine Strafkompanie der Ampelregierung. Die Bundesregierung sagt: „Spring!“ – und die Bundesanwaltschaft fragt nicht nach dem Gesetz, sondern nach der Sprunghöhe.
Während Leopard-Panzer nach Osten rollen, durchforstet man in Hamburg und Köln Keller nach Konservendosen, Verbandmaterial und Schulheften. Der Vorwurf? Unterstützung „terroristischer Vereinigungen“ – also jener Donbass-Republiken, die 2015 noch nicht einmal die EU als Terrororganisationen eingestuft hat. Rückwirkend soll nun gelten, was damals nicht einmal theoretisch galt. Das nennt man nicht Recht – das nennt man politische Rückdatierung zur Feindstrafverfolgung.
Dabei ist der Fall juristisch klar: • § 147 GVG erlaubt dem Bundesjustizminister, direkte Anweisungen an die Bundesanwaltschaft zu geben. • Wer verfolgt wird, bestimmt nicht das Gesetz – sondern die Regierung. Und das riecht nicht nach Demokratie, das stinkt nach Gesinnungsjustiz.
Die Humanität wird kriminalisiert, das Töten legalisiert. Wer Medikamente liefert, kommt ins Visier. Wer Bomben liefert, wird Kanzler. Das ist nicht nur zynisch – das ist der moralische Bankrott einer Regierung, die Solidarität mit der Zivilbevölkerung als „Subversion“ deutet, solange sie sich an der falschen Frontlinie abspielt.
Man erkennt die Handschrift der Geschichtsvergessenheit: Willy Brandt kniete in Warschau – Nancy Faeser lässt durchsuchen. Helmut Schmidt sprach von Verantwortung – Olaf Scholz spricht von Marschflugkörpern. Und die Bundesanwaltschaft? Spielt Richterskala für politische Wetterlagen.
Erinnern wir uns: 1992 erklärte FDP-Kinkel, ehemaliger Justizminister und BND-Chef (!), offen, dass man Richter nötigen müsse, da man DDR-Bürger wegen des Rückwirkungsverbots nicht so einfach kriminalisieren könne. Damals war das Ziel die Delegitimierung der DDR. Heute ist das Ziel: die Delegitimierung jeglicher Solidarität mit Russland – und sei sie noch so zivil und humanitär.
Das ist kein Einzelfall. Das ist System. Der Fall Julian Assange zeigte, wie „unabhängig“ deutsche Strafverfolgung ist, wenn der große Bruder aus Washington winkt. Heute sind es Donbass-Helfer. Morgen vielleicht schon Kritiker des nächsten Krieges.
Und wenn uns jemand fragt, warum das Grundgesetz keine territoriale Geltung hat, oder warum die AO, GVG, ZPO oder gar das OWiG keine ordentliche Inkraftsetzung aufweisen – dann schweigt man lieber im Justizpalast, um nicht das ganze Kartenhaus zu entlarven. Denn wer einmal anfängt zu fragen, könnte merken: Der Kaiser hat keine Kleider, und der Rechtsstaat keine Beine.
Solidarität ist kein Verbrechen – Kriegstreiberei ist eines. Doch während Letztere hofiert wird, wird Erstere kriminalisiert. In Zeiten des Krieges wird Wahrheit zur Rebellion und Hilfe zur Bedrohung. Die Helfer im Donbass sind keine Terroristen – sie sind Zeugen der Menschlichkeit in einer Welt, die sie abgeschafft hat.
Fazit: Die Ermittlungen gegen humanitäre Helfer im Donbass sind ein Schauprozess gegen Mitgefühl. Ein Rachefeldzug gegen alle, die das offizielle Feindbild durch Menschlichkeit sabotieren. Das ist keine Justiz – das ist ein Kriegsakt mit Aktenzeichen.
Unsere Antwort kann nur lauten: Schluss mit dem Justiz-Terror! Solidarität ist kein Verbrechen! Hände weg von den Helfern!