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WIDERSTAND JETZT!

Der neue „Kanzler“ Friedrich Merz hat gesprochen – und was da aus seinem Mund kam, war nichts Geringeres als eine de-facto-Kriegserklärung.

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28/05/2025 • Kriegsfähigkeit

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Der neue „Kanzler“ Friedrich Merz hat gesprochen – und was da aus seinem Mund kam, war nichts Geringeres als eine de-facto-Kriegserklärung. Nicht nur an Russland, sondern auch an die eigene Bevölkerung. Denn wer Panzer rollen lässt, Raketenreichweiten ausweitet und die Bundeswehr gen Osten marschieren lässt, der führt Krieg – und zwar im Namen von Rüstungslobby, NATO-Imperialismus und der deutschen Exportbourgeoisie.

Merz wurde nicht gewählt – er wurde installiert. Ein illegitim zusammengesetzter Bundestag, der längst nicht mehr den Willen des Volkes, sondern die Interessen der Transatlantiker und Aufrüstungsfanatiker vertritt, hat sich über jede demokratische Reststruktur hinweggehoben. Die Wahlen? Eine Farce. Die Opposition? Entkernt, eingeschüchtert oder gleich mit im Rüstungskonsens. Der Bürger? Nur noch Zahlvieh für Kriegsanleihen und Kanonenfutter fürs Baltikum. Und während der Bundeskanzler das Völkerrecht mit Füßen tritt, wird gleichzeitig auch das Grundgesetz verraten: Artikel 26 GG – „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören […] sind verfassungswidrig.“ Artikel 87a GG – Die Bundeswehr darf nur zur Verteidigung eingesetzt werden. Nicht zur NATO-Aggression. Nicht zur Machtdemonstration im Osten. Und ganz sicher nicht zur Erpressung eines atomaren Gegners. Doch es kommt noch dicker. Denn der Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrags, der Deutschland seine Souveränität zurückgab – unter der Bedingung militärischer Zurückhaltung –, ist nicht nur ein politischer Tabubruch. Es ist ein offener Rechtsbruch. Die UNO-Charta, insbesondere Artikel 53 und 107, benennt die Feindstaatenklauseln: Ein besiegter Feindstaat des Zweiten Weltkriegs, der erneut aggressiv auftritt, kann – auch ohne UNO-Mandat – mit militärischer Gewalt in die Schranken gewiesen werden. Mit anderen Worten: Die BRD spielt mit dem Feuer – und die Welt schaut entsetzt zu. Aber: Es gibt einen letzten Notausgang. Er heißt Artikel 20 Absatz 4 GG. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Und seien wir ehrlich: Es gibt keine andere Abhilfe mehr. Nicht durch Wahlen – die längst zum Elitenzirkus verkommen sind. Nicht durch Medien – die das Sprachrohr der NATO geworden sind. Nicht durch Parlamentarier – die statt Aufklärung lieber Karriere machen. Die Zeit des höflichen Protests ist vorbei. Die Zeit des Widerstands ist jetzt. Es waren nie die Wähler, die die großen Wendepunkte der Geschichte herbeiführten. Es waren die Aufständischen in Paris 1789. Die Matrosen in Kiel 1918. Die Arbeiter in Berlin 1953. Die Studenten 1968. Und es werden mutige Bürger sein, die heute NEIN sagen – zum Krieg, zum Putsch, zur Lüge. Schluss mit der Feigheit. Schluss mit der Unterwerfung. Wir haben nicht nur das Recht zum Widerstand – wir haben die Pflicht! ⸻ Dieser Artikel versteht sich als politisch zugespitzter Appell zur Bewahrung des Friedens und der demokratischen Grundordnung. Er bezieht sich auf verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Aspekte, deren Auslegung im juristischen Diskurs umstritten ist. Satirische Zuspitzung dient der Meinungsäußerung gemäß Art. 5 GG.

Schlagworte: Kriege CDU/CSU REGIERUNG Donbass Ukraine

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