Teil 6: Zwei-plus-Vier-Vertrag, UN-Charta und der große Verrat am Völkerrecht
Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrags klingt so, als hätte er direkt aus der UN-Charta von 1945 abgeschrieben: Gewaltverbot, Selbstverteidigung nur
Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrags klingt so, als hätte er direkt aus der UN-Charta von 1945 abgeschrieben: Gewaltverbot, Selbstverteidigung nur im Einklang mit den Vereinten Nationen, Verpflichtung auf Frieden. Kein Zufall. Denn die Einheit Deutschlands war nur denkbar, wenn sie fest in das Nachkriegssystem eingebunden war – das System, das aus dem Sieg der Antihitlerkoalition hervorgegangen war.
Die UN-Charta – ein Sieg des Sozialismus
Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 war kein Geschenk des Westens, sondern eine Errungenschaft des Sieges der Roten Armee und der antifaschistischen Alliierten. Artikel 2 Absatz 4 verbietet jede Gewaltanwendung, Artikel 51 erlaubt Selbstverteidigung nur im Falle eines Angriffs. Und 1948, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wurde festgehalten: Frieden, Souveränität und Selbstbestimmung sind universale Rechte der Völker.
Mit anderen Worten: Das Völkerrecht war geboren aus dem Blut von 27 Millionen gefallenen Sowjetbürgern – nicht aus den noblen Absichten von Washington oder Bonn.
Die westliche Heuchelei
Doch seit 1945 gilt: Der Westen ruft die UN-Charta auf, wenn es in den Kram passt – und tritt sie mit Stiefeln, wenn sie im Weg steht.
•Jugoslawien 1999: Krieg ohne UN-Mandat – einfach
„humanitär“ genannt.
•Irak 2003: Angriffskrieg mit erfundenen
Massenvernichtungswaffen.
•Libyen 2011: UN-Resolution zum Schutz der Zivilbevölkerung –
umgedeutet zur Lizenz für Bombenteppiche.
•Ukraine heute: Waffenlieferungen „zur Selbstverteidigung“,
während man gleichzeitig das Gewaltverbot gegenüber Russland
vergisst.
Deutschland steht dabei treu an der Seite der NATO. Mal als „Friedensmacht“, mal als „Zivilmacht“, aber immer mit beiden Beinen tief im Völkerrechtsbruch.
Zwei-plus-Vier als Testfall
Genau hier liegt die Brisanz von Artikel 2: Er sollte die BRD an die UN-Charta binden. Doch statt diese Verpflichtung ernst zu nehmen, benutzt Berlin das Völkerrecht wie Knetmasse: formbar, dehnbar, jederzeit passend für den nächsten Kriegseinsatz.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag war damit nicht die „Friedensurkunde“ der Einheit, sondern der Startschuss für eine Politik, die Frieden nur noch als PR-Label kennt.
Schlussakkord
Die UN-Charta von 1945 und die Erklärung von 1948 sind tatsächlich die Grundlage des modernen Völkerrechts. Aber solange Imperialisten und ihre deutschen Juniorpartner sie nach Belieben verbiegen, bleiben sie toter Buchstabe.
Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrags hätte eine historische Brücke sein können – geworden ist er ein Feigenblatt, das den deutschen Imperialismus verdecken soll.
Von deutschem Boden geht also nur Frieden aus – solange er durch die NATO zertifiziert und von Rheinmetall geliefert wird.