Kontakt
Das Verbot der Kommunistischen Partei im Jahre 1956 hat eine lange Vorgeschichte. Sie reicht zurück bis gegen Ende des 19.Jahrhunderts. Nach dem
Verboten, verfolgt, verteufelt: Das KPD-Verbot 1956 – Klassenjustiz auf deutschem Boden Es war ein Gerichtsurteil – kein Donnerschlag vom Himmel, aber einer aus Karlsruhe. Am 17. August 1956 verkündete das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Ein Urteil, so infam, so durchsichtig in seiner politischen Motivation, dass selbst alte Nazi-Juristen ins heimliche Schmunzeln geraten sein dürften. Dieselben, die im Dritten Reich über Kommunisten das Todesurteil sprachen, durften jetzt – im freiheitlich-demokratisch grundierten Westdeutschland – wieder Akten gegen sie führen. Der Klassenkampf – justiziabel gemacht.
Dabei war das Urteil nicht der Anfang der Geschichte, sondern nur ein weiterer, besonders niederträchtiger Akt im Stück „Wie das Kapital den Sozialismus fürchtet“. Der Ursprung? Schon um 1900 kriegten die deutschen Monopolherren feuchte Hände, wenn Arbeiter das Wort „Klassenbewusstsein“ auch nur flüsterten. Mit dem Scheitern der Novemberrevolution 1918 war für das Kapital klar: Nie wieder dürfen die Besitzlosen die Macht auch nur riechen! Also ließ man die Reichswehr auf demonstrierende Arbeiter schießen, ließ man Noske mit dem Maschinengewehr regieren und ermöglichte durch systematische Hetze und Spaltung den Aufstieg Hitlers.
Und was tat die KPD in dieser Zeit? Sie mobilisierte, agitierte, klärte auf. Ihre Genossinnen und Genossen standen in der vordersten Front gegen Faschismus und Krieg, während die bürgerliche Presse dem Hitlergruß zuzwinkerte und Krupp und Thyssen schon am Kriegsgewinn rechneten. Das Ergebnis: Nach 1933 jagte man Kommunisten wie Tiere – folterte sie, sperrte sie ein, ließ sie in Konzentrationslagern krepieren. Der antifaschistische Widerstand? Roter als Blut. Während andere „nur Befehle befolgten“, schrieben Kommunisten Geschichte mit Mut, Widerstand und unbeugsamer Treue zur Sache.
Nach 1945? In der DDR baute man – mit all ihren Widersprüchen – einen antifaschistischen Staat auf. In der BRD dagegen wurden alte Nazis wieder Beamte, Richter, Minister. Die KPD hingegen, die einzige konsequent antifaschistische Kraft, wurde erneut kriminalisiert. Der Klassenfeind hatte sich nur den Schlips gerichtet. Aus dem Hitlergruß wurde das Adenauerlächeln, aber der Hass auf Sozialismus blieb.
Und dann das Verbot – 1956. Die Argumentation des Gerichts war ein Lehrstück imperialistischer Dialektik: Die KPD sei „verfassungsfeindlich“, weil sie den Sozialismus anstrebe. Dass die Verfassung, deren Verteidigung sie angeblich gefährdete, selbst auf der Verdrängung und Ausblendung der Klassenrealität beruhte – geschenkt. Und dann das berüchtigte Zitat Max Reimanns, das man bis heute wie eine Monstranz vor sich herträgt, als sei es das große Geständnis eines Staatsfeindes: „Der Tag wird kommen, an dem wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen diejenigen verteidigen werden, die es angenommen haben!“ Ein Satz, der nicht etwa Widerspruch zum Grundgesetz ausdrückt – sondern seine materialistische Verteidigung gegen den Kapitalismus! Ein Satz wie ein Faustschlag – nicht gegen Demokratie, sondern gegen ihre Feinde mit Schlips.
Was folgte, war Klassenjustiz mit Beamtenstempel. Mehr als 200.000 Ermittlungsverfahren gegen Kommunisten, Tausende Verurteilungen, Berufsverbote, soziale Zermürbung, Existenzen vernichtet. Und das alles unter dem Deckmantel der Demokratie. Was man der DDR als „Diktatur“ ankreidete, praktizierte man im Westen mit ministerieller Höflichkeit.
Man machte Menschen mundtot, die das Grundrecht auf eine andere Gesellschaftsordnung wahrnahmen – solange, bis die DKP 1968 aus der Illegalität trat und den Faden wieder aufnahm. Auch sie wurde beobachtet, schikaniert, lächerlich gemacht. Man wollte den Kommunismus nicht nur verbieten – man wollte ihn aus dem kollektiven Gedächtnis löschen.
Doch da irrt ihr euch gewaltig!
Denn das, Genossen und Genossinnen, ist unser Auftrag: Erinnern heißt kämpfen! Für jeden Vörding, der ermordet wurde, weil er Plakate klebte. Für jeden Genossen, der vom selben Nazi-Richter vor und nach 1945 verurteilt wurde. Für jede Tochter, jeden Sohn, dem man das Leben schwer machte, weil der Vater rot war. Für jede Familie, die an der Klassenjustiz zerbrach.
Die KPD war verboten, aber nie besiegt. Ihre Idee lebt in den Kämpfen weiter – für Frieden, für Sozialismus, für eine Gesellschaft ohne Ausbeutung des Menschen durch den Menschen.
Wer heute das KPD-Verbot rechtfertigt, rechtfertigt die Kontinuität der Reaktion. Wer heute Kommunisten als „Extremisten“ verunglimpft, während NATO-Krieger und Konzernbosse den Globus plündern, der steht auf der falschen Seite der Geschichte.
Faschismus ist keine Meinung – sondern ein Verbrechen. Und Kommunismus kein Relikt – sondern Hoffnung.
Rotfront – gegen das Vergessen, für die Zukunft!