Der Bruch mit Artikel 146 GG
– Klassenrecht statt Volksrecht Ja. Verraten – und zwar mit Ansage. Artikel 146 GG war ursprünglich das Versprechen, dass das Grundgesetz ein
– Klassenrecht statt Volksrecht
Ja. Verraten – und zwar mit Ansage.
Artikel 146 GG war ursprünglich das Versprechen, dass das Grundgesetz ein Provisorium sei. Eine Übergangsregel, die der künftigen deutschen Einheit den Weg zu einer neuen, demokratisch legitimierten Verfassung ebnen sollte. Doch statt dieses Versprechen einzulösen, wurde die DDR in den Geltungsbereich des westdeutschen Systems eingemeindet – nicht verfassungsrechtlich auf Augenhöhe, sondern staatsrechtlich per Beitritt unter Artikel 23 a.F. GG. Das war kein „Zusammenwachsen“, sondern ein Aufkauf mit Staatsvertrag.
Der Bruch mit Artikel 146 GG – Klassenrecht statt Volksrecht
Was 1990 geschah, war kein Verfassungsakt im Sinne einer souveränen, freien Entscheidung des gesamten deutschen Volkes. Es war ein politisch durchgepeitschtes Verfahren zur Übernahme der DDR, abgestützt auf ökonomische Erpressung („DM oder nix“) und ideologischer Propaganda („Freiheit ist Westfernsehen“). Artikel 146 wurde beerdigt – mit einem Nachsatz, der so tut, als hätte das Grundgesetz jetzt „automatisch“ den Status einer echten Verfassung. Reingewaschen durch einen Vertrag – nicht durch das Volk. Und heute? Jetzt kommen sie auf die Idee, den Artikel zu streichen, um das Grundgesetz „zu stabilisieren“ – wohlgemerkt: nicht durch Demokratie, sondern durch juristische Abriegelung. Ausgerechnet ein Artikel, der den verfassungsrechtlichen Bruch durch das Volk ermöglichen soll, wird plötzlich als Sicherheitsrisiko gebrandmarkt. Typisch bürgerlicher Staat: Sobald die Masse auch nur theoretisch die Möglichkeit bekommt, das System zu kippen, schreit die Bourgeoisie nach „Wehrhaftigkeit“.
Ein Schlupfloch für das Volk – oder für die Reaktion?
Natürlich gibt es unter Rechten und Verschwörungsfans einen gewissen Fetisch um Art. 146 – aber das liegt nicht am Artikel selbst, sondern daran, dass er nie als demokratisches Werkzeug genutzt wurde. Dass sich die radikale Rechte auf diesen Artikel stürzt, ist ein Symptom der Leerstelle, die die Linke gelassen hat. Wer sich heute als sozialistischer Verfassungsgegner in den Debattenraum wagt, wird nicht gehört – aber wenn Faschos mit Pappschildern „Wir wollen eine neue Verfassung!“ brüllen, bekommen sie Sendezeit. Und jetzt will man das letzte legale Werkzeug zur revolutionären Umgestaltung einfach streichen? Weil es „missbraucht“ werden könnte? Fazit: Ja – die bundesdeutsche Seite hat uns verraten. Nicht nur die DDR-Bevölkerung, sondern das ganze Volk, dem das Grundgesetz ursprünglich demokratische Mitbestimmung versprach. Artikel 146 GG war nie als „Notausgang“ gedacht – sondern als Vordertür in eine neue, soziale, gerechtere Gesellschaftsordnung. Statt ihn zu streichen, sollten wir ihn einlösen. Aber nicht mit den „Verfassungspatrioten“ der Rechten – sondern mit der organisierten Kraft des werktätigen Volkes. Das Grundgesetz kann man nicht reformieren. Man muss es überwinden.